E-health und Telemedizin im Geso Orth?

 

E-health steht für Electronic Health und ist der Sammelbegriff für den Einsatz digitaler Technologien im Gesundheitswesen, die zur Vorbeugung, Diagnose, Behandlung, Überwachung und Verwaltung dienen können. Es umfasst Informationen und Datenaustausch zwischen Patient*innen und Gesundheitsdiensten, Krankenhäusern, Beschäftigten im Gesundheitsbereich sowie Informationsnetzen zum Thema Gesundheit. (vgl. Europäische Kommission 2016) Telemedizin, als Teil von E-health, ermöglicht durch den Einsatz von technischen Elementen, die Aufhebung von räumlicher und teilweise auch zeitlicher Distanz zwischen denen an der Behandlung Beteiligten (vgl. Pelleter 2013:37 zit. in Schöne 2006:159-167). Das Konzept Telemedizin ist nicht nur auf die Kommunikation zwischen Ärzt*innen, Therapeut*innen, etc. und den Patient*innen beschränkt, sondern beinhaltet auch Datenübertragungen die dann maschinell ausgewertet werden können (vgl. ebd.:37). Die Kommunikation kann via Text, Ton, Bild oder auch Video erfolgen (vgl. Bundesministerium für Gesundheit und Frauen 2016).

Im Gesundheitssystem begegnet uns die Forderung der gleichbleibenden Behandlungsqualität bei steigendem Kostendruck. Es mangelt an Fachkräften, bei gleichzeitig steigenden Patient*innenzahlen. Informationstechnologien sind leicht verfügbar und sehr einfach anwendbar. Beispielsweise trägt nahezu Jede*r von uns ein Smartphone mit sich, welches vielseitig eingesetzt werden kann. Gleichzeitig sind diese Technologien immer kostengünstiger verfügbar und werden problemlos in Alltagsgegenstände integriert (vgl. Doppler 2017). Telemedizinischen Dienste zwischen Gesundheitsdienstanbieter*innen und den Patient*innen führen dazu, dass Spitzenexpertise überall verfügbar gemacht wird, auch zu Nacht- und Randzeiten. Die vorhandenen Ressourcen werden somit effizienter eingesetzt, da Vorhaltekosten für die Bereitstellung der erforderlichen Kapazitäten minimiert werden. Außerdem werden die Belastungen für die Patient*innen minimiert, dass diese weniger oft weite Wege auf sich nehmen müssen. Damit bietet Telemedizin eine großartige Chance bei der Umsetzung des Gesundheits-Zielsteuerungsgesetzes (vgl. Bundesministerium für Gesundheit und Frauen 2016).

 

 

Quellen:

Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (2016): Telemedizin. https://www.bmgf.gv.at/home/Gesundheit/E_Health_Elga/Telemedizin/ [05.11.2017].

Doppler, Jakob (2017): Interprofessionalität gestützt durch Digitalisierung – Visionen der Zukunft. Vortrag am Symposium Interprofessionalität in der Primärversorgung, St. Pölten am 20.9.2017.

Europäische Kommission (2016): eGesundheit. ec.europa.eu [05.11.2017].

Pelleter, Jörg (2013): Grundlagen der Telemedizin. In: Teledmedizin. Wege zum Erfolg. Stuttgart: W. Kohlhammer, 36–65.

Schöne, Klaus (2006): Telemonitoring als Standard bei der Therapie mit implantierbaren Herzschrittmachern und Defibrillatoren – Juristische Aspekte der Aufklärung. In: W. Niederlag et al. (Hrsg.) Rechtliche Aspekte der Telemedizin, Dresden, S. 159-167

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